Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vertragspartner

AGB für Vertragspartner

1. Geltungsbereich

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («diese Vereinbarung», «die Vereinbarung») regeln die Beziehung zwischen der Tastier AG («Tastier» bzw. «wir») und unseren Kunden («Vertragspartner» bzw. «Sie») in Bezug auf Ihre Nutzung der von Tastier bereitgestellten Waren und Dienstleistungen (gesamthaft «Leistungen»). Tastier und Vertragspartner können nachfolgend einzeln als «Partei» oder gemeinsam als «Parteien» bezeichnet werden. Ein wichtiger Bestandteil der Leistungen von Tastier besteht in der Bereitstellung des «Tastier Systems», welches hier verstanden wird als die Summe aller Software-Komponenten des von Tastier bereitgestellten IT-Systems.

b) Diese Vereinbarung gilt, soweit nicht zwischen den Parteien abweichende Vertragsbedingungen schriftlich vereinbart werden und dabei ausdrücklich auf den jeweiligen Abschnitt in dieser Vereinbarung verwiesen wird, der ersetzt oder geändert werden soll.

c) Entgegenstehende oder von dieser Vereinbarung abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für Tastier nicht bindend, es sei denn, Tastier hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Definitionen und Interpretationen

Wir verwenden in dieser Vereinbarung Begriffe und Abkürzungen, die wir an anderer Stelle in der Vereinbarung definiert haben – häufig mit Klammer und Anführungszeichen: («Begriff»). Diese Definitionen gelten im ganzen Dokument.

Zudem gilt:

  • Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst alle mit ihr verbundenen Unternehmen.
  • Die Überschriften in dieser Vereinbarung haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Inhalte dieser Vereinbarung.

3. Vertragsschluss, Preismodelle und Laufzeitbeginn periodischer Kosten

a) Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt zustande («Vertragsschluss», dessen Datum ist der «Vertragslaufzeit-Beginn»):

i. mit Unterzeichnung eines Bestellformulars durch beide Parteien,

ii. durch eine schriftlich, mündlich oder elektronisch getätigte Bestellung des Vertragspartners und den Empfang der entsprechenden schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von Tastier beim Vertragspartner; oder

iii. mit der Freischaltung der betreffenden Leistung durch Tastier für den Vertragspartner aufgrund einer vorgängig vom Vertragspartner schriftlich, mündlich oder elektronisch getätigten Bestellung.

b) Bei jährlichen Preismodellen erfolgt die Preisangabe pro Jahr oder pro Monat mit Hinweis auf jährliche Verrechnung, bei monatlichen Preismodellen pro Monat, bei Preismodellen mit fester Vertragslaufzeit (z.B. für eine Veranstaltung) mit Bezug auf Ihre Veranstaltung oder unter spezifischer Angabe von Vertragslaufzeit-Beginn und Vertragsende.

c) Wenn nicht anderweitig vereinbart, beginnt die Laufzeit von periodischen, d.h. monatlich bzw. jährlich anfallenden Kosten («Laufzeitbeginn periodischer Kosten») mit dem Lieferdatum der Leistungen. Bei rein digital zur Verfügung gestellten bzw. bezogenen Leistungen entspricht das Lieferdatum dem Aktivierungsdatum.

d) Wird ein vom Lieferdatum abweichender Laufzeitbeginn der periodischen Kosten vereinbart, darf der Vertragspartner die Leistungen vor dem Laufzeitbeginn der periodischen Kosten ausschliesslich zu Testzwecken nutzen.

e) Bei kommissionsbasierten Preismodellen berechnet Tastier eine Kommission auf Umsätzen des Vertragspartners.

4. Vertragslaufzeit und Vertragsende

a) Das Vertragsverhältnis wird, sofern zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, auf unbeschränkte Dauer geschlossen (unbeschränkte «Vertragslaufzeit») und kann, unter Vorbehalt anderer relevanter Bestimmungen, frühestens nach Ablauf der effektiven Mindestvertragslaufzeit (s. Buchstabe b)) bzw. der Vertragsverlängerungslaufzeit (s. Buchstabe c)) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Monatsende (monatliche Preismodelle) bzw. 60 Tagen auf Monatsende (jährliche Preismodelle) gekündigt werden (sodann das «Vertragsende»). Bei Verträgen mit fester Vertragslaufzeit gibt es keine Kündigungsmöglichkeit.

b) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate bei monatlichen Preismodellen, 12 Monate bei jährlichen Preismodellen, wobei diese Dauer ab Laufzeitbeginn der periodischen Kosten gerechnet wird, d.h. wenn sich Vertragslaufzeit-Beginn und Laufzeitbeginn der periodischen Kosten unterscheiden, verlängert sich die effektive, relevante Mindestvertragslaufzeit («Effektive Mindestvertragslaufzeit») entsprechend. Die Effektive Mindestvertragslaufzeit verlängert sich ausserdem durch eine von Tastier gewährte Pausierung der periodischen Kosten um die Dauer der Pausierung. Während einer Pausierung erfolgt keine Bereitstellung oder Erbringung von Leistungen durch Tastier.

c) Erfolgt bei jährlichen Preismodellen keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die «Vertragsverlängerungslaufzeit», welche der Mindestvertragslaufzeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht.

d) Die Kündigung kann schriftlich erfolgen, oder elektronisch an billing@tastier.ch, oder, sofern die Möglichkeit dazu besteht, im Tastier System. Da es sein kann, dass E-Mails aus technischen Gründen nicht ankommen, bitten wir Sie eine Bestätigung des Erhalts der Kündigung anzufordern.

e) Wird ein Betrieb des Vertragspartners, der die Leistungen gemäss Vertrag nutzt («Partnerbetrieb»), vor Vertragsende geschlossen, bleibt der Vertrag gültig. Alle bis zum Vertragsende anfallenden Entgelte bleiben vollständig geschuldet. Zudem hat Tastier das Recht die noch nicht fälligen Entgelte sofort und mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen.

f) Wird ein Partnerbetrieb oder werden Anteile, welche der Mehrheit an Kapital oder Stimmen am Rechtsträger des Partnerbetriebs oder am Vertragspartner entsprechen, während der Vertragslaufzeit veräussert (vom «Verkäufer» an den «Käufer»), hat der Vertragspartner dies Tastier rechtzeitig vor Vollzug der Veräusserung schriftlich mitzuteilen. Tastier hat in diesem Fall, unbeschadet des Anspruchs auf das vollständige, der Vertragslaufzeit entsprechende Entgelt, das Recht innert dreier Monate ab der Mitteilung durch den Vertragspartner:

  • i. den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig zu kündigen, oder
  • ii. die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf den Käufer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In letzterem Fall (ii) bleiben alle Entgelte durch den Verkäufer geschuldet und der Vertragspartner bzw. Käufer haftet subsidiär für nicht beglichene Schulden des Verkäufers.

g) Nach Vertragsende ist Tastier nicht verpflichtet dem Vertragspartner den Zugang zu den Leistungen zu verwehren. Erfolgt nach Vertragsende eine Nutzung der Leistungen durch den Vertragspartner, wobei unerheblich ist, ob die Nutzung durch seine Mitarbeiter oder Beauftragte erfolgte, ist eine zuvor erfolgte Kündigung nichtig. Der Vertrag wird fortgesetzt als ob keine Kündigung erfolgt wäre und Tastier ist berechtigt, periodische Kosten in vollem Umfang, einschliesslich der Periode, in der keine Nutzung der Leistungen stattfand, in Rechnung zu stellen.

5. Vertragsgegenstand und Preise

a) Im den Vertragsschluss manifestierenden bzw. abbildenden Dokument ist aufgeführt, welche Leistungen durch Tastier erbracht werden. Es gelten die darin festgelegten Preise (Leistungen und Preise zusammen «Vertragsgegenstand»). Preisanpassungen, s. entsprechender Artikel in dieser Vereinbarung, bleiben vorbehalten.

b) Ergänzungen und Änderungen des Vertragsgegenstands sind für Tastier nur bindend, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen und von beiden Parteien akzeptiert werden.

c) Reisen im Auftrag des Vertragspartners: Tastier ist frei in der Wahl des Verkehrsmittels. In der Regel nutzen wir ÖV. Reisespesen ab und zur Firmenadresse von Tastier in der Höhe der effektiv angefallenen Gesamtkosten werden fällig, zzgl. Mehrwertsteuer. Zudem werden, da mindestens ein Teil der Reise nicht oder nicht effizient gearbeitet werden kann, pauschal 50 % der Reisezeit gemäss Google Maps als Arbeitszeit verrechnet («Nicht Produktive, Verrechenbare Arbeitszeit»). Für Nicht Produktive, Verrechenbare Arbeitszeit besteht kein Anspruch auf Gegenleistung.

d) Macht der Vertragspartner es für seine Endnutzer verpflichtend, Forderungen mittels Tastier zu begleichen, so zediert der Vertragspartner seine Forderungen treuhänderisch an Tastier, d.h. er beauftragt Tastier fällige Forderungen im Auftrag des Vertragspartners vom Endnutzern einzuziehen. Tastier agiert hierbei lediglich als Inkassodienstleister für den Vertragspartner. Die von Tastier eingezogenen Gelder dienen allein der vereinfachten Abwicklung des Geschäfts zwischen Vertragspartner und seinen Endnutzern, werden nicht verzinst und werden innert kürzester Frist an den Vertragspartner weitergeleitet, wofür Tastier ausschliesslich durch den Vertragspartner entschädigt wird. Die Inkassodienstleistung setzt immer gewisse Hauptleistungen als Vertragsgegenstand voraus (z.B. Pflege von Tischen / Zielorten, Generierung von QR-Codes, System zur Pflege und Planung des Angebots, Bestell- und Produktionsplanungssystem, Geräte), wodurch der Inkassodienstleistung eine Rolle als akzessorische Nebenleistung zufällt. Tastier darf eingezogene Gelder mit Forderungen an den Vertragspartner verrechnen.

6. Preisanpassungen

a) Alle von Tastier publizierten Angebote und Preise sind unverbindlich und können vor Bestätigung einer Bestellung jederzeit durch Tastier angepasst werden.

b) Nach Vertragsschluss sind einseitige Preisanpassungen durch Tastier mit einer Vorlaufzeit von mindestens 45 Tagen möglich. Tastier benachrichtigt Sie in diesem Fall und Sie haben die Möglichkeit den Vertrag per sofort auf das Datum der angekündigten Preisanpassungen zu kündigen. Wenn Sie den Vertrag nicht bis zum Datum der Preisanpassungen kündigen, gelten die Preisanpassungen als akzeptiert.

c) Allfällig gewährte Rabatte verfallen ein Jahr nach Laufzeitbeginn der periodischen Kosten, ausser etwas Anderes wurde vereinbart.

d) Preisanpassungen aufgrund einer Einstufung in ein höherwertiges Leistungsmodell werden sofort gültig.

7. Zahlungsbedingungen

a) Die der Mindestvertragslaufzeit entsprechenden Entgelte, einschliesslich möglicher Einrichtungsgebühren und periodischer Kosten, kann Tastier nach Vertragsschluss vollständig im Voraus in Rechnung stellen. Anschliessend erfolgt die Rechnungsstellung pro Periode im Voraus. Nutzungsabhängige Kosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Tastier behält sich vor im Voraus einen Betrag für die zu erwartende Nutzung in zukünftigen Perioden in Rechnung zu stellen (Akonto-Rechnung).

b) Rechnungsstellung und Zahlungen erfolgen in der vertraglich vereinbarten Währung. Tastier muss keine Zahlungen in anderen Währungen akzeptieren.

c) Gestellte Rechnungen sind sofort fällig, es gilt die angegebene Zahlungsfrist. Erfolgt kein vollständiger Zahlungseingang innerhalb der Zahlungsfrist, gerät der Vertragspartner sofort in Verzug. Tastier mahnt den Vertragspartner und gewährt eine Nachfrist.

d) Tastier behält sich bei Verzug vor, Leistungen einzuschränken und den Zugang des Vertragspartners bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren. Auch während der allfälligen Sperre einer Leistung bleibt das Entgelt durch den Vertragspartner geschuldet. Zudem behält sich Tastier weitere rechtliche Schritte vor.

e) Tastier ist berechtigt, dem Vertragspartner ohne Mahnung Zinsen auf den überfälligen Betrag in der Höhe von 5 % pro Jahr zu berechnen. Die Zinsen fallen bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung täglich an und werden am Ende eines jeden Kalendermonats aufgezinst.

f) Befindet sich ein Vertragspartner mindestens 30 Tage in Verzug, so hat Tastier das Recht, alle noch ausstehenden Entgelte bzw. Zahlungen, inklusive der gesamten Mindestvertragslaufzeit bzw. Vertragsverlängerungslaufzeit, sofort und mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Zudem kann Tastier den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall ist Tastier dem Vertragspartner gegenüber zu keiner Entschädigung verpflichtet.

g) Eine Verrechnung der Entgelte mit allfälligen Gegenansprüchen des Vertragspartners bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Tastier.

h) Im Fall von Artikel 5. d) gilt: Auszahlungen an den Vertragspartner können voll oder teilweise verzögert, ausgesetzt, reduziert oder verweigert werden, wenn: Tastier Forderungen nicht, verzögert oder nur reduziert einziehen kann, Tastier aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet ist, Betrugsverdacht besteht, eine Rückbuchung / ein Chargeback gewährt werden musste oder zu erwarten ist, der Vertragspartner materiell gegen die Vereinbarungen mit Tastier verstösst, oder um durch den Vertragspartner geschuldetes Entgelt zu verrechnen.

i) Im Fall von Artikel 5. d) gilt: Unabhängig davon, wie eine Forderung auf Rückbuchung Tastier zugeht, gibt Tastier einer solchen statt, wenn:

  • der Vertragspartner diese in Auftrag gegeben bzw. dieser zugestimmt hat,
  • der Endnutzer eine fehlende, fehlerhafte, unvollständige oder qualitativ unzulängliche Lieferung der Leistungen beweisen kann, obwohl der Vertragspartner der Ansicht ist, dass er seine Pflichten aus dem Vertrag mit dem Endnutzer erfüllt hat, oder
  • technische Probleme im Tastier System die Zahlung eines zu hohen Betrags zur Folge hatten.

j) Im Fall von Artikel 5. d) gilt: Die fixe Transaktionsgebühr für Rückbuchungen beträgt CHF 1.00.

8. Haftung

a) Tastier haftet uneingeschränkt für Grobfahrlässigkeit und Vorsatz. Unabhängig vom Haftungsgrund (vertraglich, ausservertraglich, Verletzung einer Gewährleistung, usw.) und unabhängig von der Anzahl und dem Zeitpunkt des Eintretens der schädigenden Ereignisse haftet Tastier für leichte Fahrlässigkeit dem Vertragspartner gegenüber für direkte oder unmittelbare Schäden infolge Verletzung des Vertrags nur bis zum Betrag von CHF 50’000.00. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ein Mitverschulden des Vertragspartners ist diesem anzurechnen. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche Tastier gegenüber innert 5 Jahren.

b) Der Vertragspartner haftet gegenüber Tastier für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen zurückzuführen sind.

c) Falls Tastier aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist, wird Tastier von diesen Pflichten befreit. Der Vertragspartner wird soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie Tastier aufgrund von höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert ist. «Höhere Gewalt» ist ein von aussen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmässig ist, oder gesetzliche Bestimmungen oder Massnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmässigkeit).

Tastier hat den Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der Höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Tastier wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass wir unsere Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen können.

9. Pflichten von Tastier

a) Tastier verpflichtet sich, dem Vertragspartner gegen Zahlung der vereinbarten Entgelte den Zugang zu den Leistungen bzw. dem Tastier System bereitzustellen, die für die Verwendung der Leistungen notwendigen Nutzungsrechte einzuräumen und den für die Speicherung der Daten erforderlichen Speicherplatz zur Verfügung zu stellen.

b) Tastier bemüht sich um möglichst störungsfreie und ununterbrochene Erbringung der vereinbarten Leistungen.

c) Der Vertragspartner anerkennt, dass trotz sorgfältiger Software-Entwicklung und Wartung kleine Unterbrüche und Störungen entstehen können. Störungen und Unterbrüche werden durch Tastier schnellstmöglich behoben.

d) Tastier trifft angemessene und zumutbare Massnahmen für die Sicherstellung der Erbringung der Leistungen. Insbesondere hält Tastier das Tastier System auf einem technisch aktuellen Stand und schützt das System.

e) Wartungsarbeiten und Ausbau der Leistungen werden, wenn möglich, ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten erledigt. Über grössere und vorhersehbare Betriebsunterbrüche informiert Tastier den Vertragspartner vorgängig, sofern und soweit zumutbar, wobei der Vertragspartner keine über dieses Informationsrecht hinausgehenden Ansprüche (namentlich auf Entschädigung) hat.

10. Pflichten des Vertragspartners

a) Um das Tastier System nutzen zu können, benötigt der Vertragspartner bzw. der Partnerbetrieb und / oder dessen Endnutzer eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite und Qualität. Tastier kann jederzeit zusätzliche Anforderungen definieren.

b) Der Vertragspartner verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des geschuldeten Entgelts für die vertraglich vereinbarten Leistungen.

c) Der Vertragspartner ist für die Sicherstellung der Vollständigkeit, Korrektheit, Aktualität und Rechtskonformität aller von ihm im Tastier System oder Tastier über andere Kanäle zur Verfügung gestellte Daten und Inhalte («Vertragspartner-Inhalte») verantwortlich. Wenn Vertragspartner-Inhalte Immaterialgüterrechte oder andere Rechte Dritter verletzen oder eine solche Verletzung gegenüber Tastier glaubhaft geltend gemacht wird, wenn Tastier Grund zur Annahme hat, dass die Inhalte rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten oder diese Vereinbarung verstossen, ist Tastier berechtigt, die Inhalte anzupassen, zu entfernen, den Zugang des Vertragspartners zu sperren und das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen. In diesem Fall hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits bezahltem Entgelt.

d) Der Vertragspartner erteilt Tastier eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, zeitlich unlimitierte und weltweit gültige Lizenz Vertragspartner-Inhalte zu verwenden, zu verbreiten, zu kopieren, zu modifizieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und Werke zweiter Hand daraus zu erstellen. Namentlich ermächtigt der Vertragspartner Tastier, die Inhalte mit Leistungen von Drittanbietern zu vernetzen.

e) Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und den Zugang auf das Tastier System auf die Personen zu beschränken, die rechtmässig Zugriff haben. Beispielsweise ist der Vertragspartner für die Sicherheit der Passwörter all seiner zugangsberechtigten Personen verantwortlich. Der Vertragspartner greift über das Internet auf das Tastier System zu. Dies bedeutet, dass die Sicherheit und Integrität des Systems massgeblich von der technischen Unversehrtheit der Systeme des Vertragspartners abhängen. Tastier übernimmt keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit einer allfälligen Offenlegung oder Fremdmanipulation von Daten, die auf eine Kompromittierung der Systeme des Vertragspartners zurückzuführen sind. Bei Verletzung von Sicherheits- oder Datenschutzverpflichtungen ist Tastier berechtigt, den Zugang des Vertragspartners zu sperren und das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen. In diesem Fall hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits bezahltem Entgelt.

f) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Tastier jederzeit von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten.

g) Die von Tastier bereitgestellten Inhalte («Tastier-Inhalte») sind durch Urheberrechts-, Marken-, Patent- und andere Gesetze zum Schutze des geistigen Eigentums geschützt. Die Inhalte können von Tastier jederzeit nach eigenem Ermessen geändert werden und werden dem Vertragspartner ausschliesslich zum Zweck der Nutzung der Leistungen zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung der Inhalte über diesen Zweck hinaus stellt eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung dar.

11. Referenz

Tastier ist berechtigt, das Logo und den Firmennamen des Vertragspartners ab Vertragsschluss und über das Vertragsende hinaus als Referenz zu verwenden. Typischerweise nutzt Tastier diese Informationen auf seiner Webseite sowie im Rahmen von internen und externen Präsentationen oder Veranstaltungen.

12. Änderungen dieser Vereinbarung

Tastier behält sich vor diese Vereinbarung jederzeit und ohne vorherige Ankündigung anzupassen oder zu ergänzen. Tastier informiert Sie in geeigneter Weise (namentlich per E-Mail) über Änderungen. Sie haben das Recht den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der angepassten Vereinbarung zu widersprechen. Wenn Sie davon Gebrauch machen, bleibt zwischen Ihnen und Tastier die bislang geltende Fassung der Vereinbarung in Kraft. Tastier behält sich in diesem Fall jedoch das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig zu kündigen.

13. Schlussbestimmungen

a) Salvatorische Klausel: Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieser Vereinbarung Lücken, die die Parteien nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sich die Parteien, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck der Zusammenarbeit orientierter angemessener Weise auszufüllen oder zu ersetzen.

b) Keine einfache Gesellschaft: Diese Vereinbarung beruht auf Leistung und Gegenleistung. Das Vertragsverhältnis als Ganzes und die einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages sollen nicht als gesellschaftsähnliches Verhältnis qualifiziert oder ausgelegt werden. Insbesondere beabsichtigen der Vertragspartner und Tastier nicht, eine einfache Gesellschaft zu begründen.

c) Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Auf diese Vereinbarung ist schweizerisches materielles Recht anwendbar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) und unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte in Zürich ausschliesslich zuständig.

14. Gültigkeit

Ab 17.09.2022 (Neukunden) / 17.08.2022 (Bestandskunden)